Der AI Act soll riskante KI-Systeme in der EU verbieten, doch interne Verhandlungsprotokolle zeigen, wie vor allem Frankreich zahlreiche Ausnahmen durchsetzte. Polizei und Grenzschutz dürfen trotz Verbots weiterhin Gesichts- und Emotionserkennung einsetzen, wenn sie sich auf „nationale Sicherheit“ berufen. Eine von Paris angeführte Staatengruppe (u. a. Italien, Schweden, Finnland) lockerte das Echtzeit-Verbot und erlaubte den Einsatz bei 16 Straftaten, darunter „Umweltkriminalität“.

Private Firmen oder Drittstaaten dürfen Behörden Daten liefern, was Juristen als Verstoß gegen EU-Recht werten. Auch das Verbot biometrischer Kategorisierung wurde für Strafverfolger aufgeweicht. Zudem erlaubt eine Selbstzertifizierung, dass Anbieter selbst entscheiden, ob ihr System „Hochrisiko“ ist – der juristische Dienst des EU-Parlaments hält das für problematisch. Kritiker warnen vor dem „Ende der Anonymität“ im öffentlichen Raum und sehen Grundrechte unzureichend geschützt.

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Hinter der Geschichte:

  • Im Rahmen dieser Recherche werteten wir interne Protokolle aus dem EU-Rat aus
  • Wir sprachen zudem mit Personen, die an den Verhandlungen beteiligt waren